Der Ehrenrat
Auszug aus unserer Satzung:
Der Ehrenrat:
Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern des CCB, darunter dem Ehrenpräsidenten und mindestens zwei Ehrenmitgliedern. Alle Mitglieder des Ehrenrates müssen mindestens fünf Jahre aktive Mitgliedschaft im CCB vorweisen können und dürfen nicht im Geschäftsführenden Präsidium tätig sein. Sollte kein Ehrenpräsident zur Verfügung stehen, wird von der Mitgliederversammlung ein Vorsitzender für den Ehrenrat ernannt.
Der Ehrenpräsident oder Vorsitzende des Ehrenrates legt nach seinem Ermessen namentlich die Mitglieder für den Ehrenrat fest, sofern der Ehrenrat angerufen wird (Beschluss der Mitgliederversammlung).
Der Ehrenpräsident Jörg Kupsch kann per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreicht werden.